Eine Viertelstunde nach offiziellem Trainingsbeginn verfällt der Anspruch auf den Platz, wenn er bis dahin nicht
von mindestens zwei Spielern der Mannschaft belegt wird.
Dies gilt auch dann, wenn eine Mannschaft einen Trainingsplan erstellt hat. So hat, wenn z.B. um 17.15 Uhr
keine Spieler auf dem Platz waren und 17.00 Uhr Trainingsbeginn gewesen wäre, auch die Gruppe, die erst
später (z.B. um 18.00 Uhr) kommt, keinen Anspruch mehr auf den Platz.
Am dem Tag an dem eine Mannschaft Ihren Trainingstermin hat, dürfen von den Mannschaftsmitgliedern keine
Plätze über das Reservierungssystem blockiert werden.